Über uns

Aktuelles

Der Inhaberin Edyta Dymowski des PersonalNetzwerks OWL liegen Kinder und Jugendliche besonders am Herzen

Ihr Engagement liegt darin verschiedene Vereine zu unterstützen.
Personalnetzwerk OWL ist Vereinssponsor von:


TUS Brake in Bielefeld und Mannschaftssponsor

tb

tbp

 

Fußballverein SV Heepen

Heepen1

svh

 

Wasserfreunde Bielefeld

wfb

 

Verein der Freunde der Marienschule der Ursulinen in Bielefeld e.V.

ms

 

Waldorf Kindergarten Bielefeld

wd

 

Wir danken unserem zuverlässigen Geschäftspartner:

kga

 

PersonalNetzwerk OWL gewinnt als einziges Unternehmen in Raum OWL den IGZ Award 2019

IGZ

Mit dem iGZ-Award 2019 zeichnet Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Unternehmen aus, die sich in besonderer Weise um ihre Mitarbeiter verdient gemacht haben. Dabei geht es um die vielen kleinen und großen Geschichten in der Zeitarbeitsbranche, in denen Ihr besonderes Engagement Menschen Chancen er- und Türen geöffnet hat. iGZ-Awards-Verleihung fand am 18.03.2019 in Münster statt. Das PersonalNetzwerk OWL wurde nominiert und belegte deutschlandweit den 3 Platz in der Kategorie mittlere Unternehmen.

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Personalnetzwerk in den Medien:

WB
(Westfalen Blatt)

 

NW
(Neue Westfälische)

 

Wir bieten:

Neue berufliche Perspektiven am Arbeitsmarkt für Berufs- und Wiedereinsteiger.

 

Empfehlungsschreiben

Empfehlungsschreiben eines Mitarbeiters

 

Empfehlungsschreiben

Empfehlungsschreiben eines Mitarbeiters

 

Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung:

Erlaubnis

 

Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber. Der Unterschied zu "normalen" Arbeitgebern ist, dass die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz bei den Kunden des Zeitarbeitsunternehmens haben. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Arbeitnehmer geschlossen. Damit übernimmt das Unternehmen alle üblichen Pflichten eines Arbeitgebers. Jeder Arbeitnehmer erhält von dem Zeitarbeitsunternehmen grundsätzlich einen schriftlichen, befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder gesetzlichem Kündigungsschutz. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann wiederum im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages den Arbeitnehmer gegen eine Vergütung seinem Kunden - dem Entleihunternehmen.

 

Zwischen dem Entleihunternehmen und dem Arbeitnehmer existiert kein Vertragsverhältnis.